Wahlarztinformation
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Allgemeinmediziner oder Facharzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Daher verrechnet der Wahlarzt seine Leistung mittels einer Privathonorarnote direkt mit dem Patienten.
Die Krankenkasse erstattet dem Patienten bis zu 80% des aktuellen Kassentarifes der betreffenden Leistung. Auf die tatsächliche Höhe des erstatteten Betrages hat der Wahlarzt keinen Einfluss, dies liegt allein im Ermessen der Krankenkassen. Besteht eine private Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel kann die Erstattung höher, ggf. sogar kostendeckend sein.
Wir informieren Sie gerne vorab über die voraussichtlichen Kosten, welche im Zuge einer Behandlung auf Sie zukommen werden.
Scheuen Sie sich bitte nicht, sich bei mir über die Kosten zu erkundigen!